Die Musikschule bietet interessierten Schülerinnen und Schülern eine Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) als Vorbereitung auf die Eignungsprüfung an einer Musikhochschule an.
Allgemeine Voraussetzungen für den Beginn einer Studienvorbereitenden Ausbildung ist eine ausgeprägte musikalische Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit besonderer Arbeits- und Leistungsbereitschaft. Begeisterungsfähigkeit, Geduld und Ausdauer sowie die Fähigkeit zur Kritik und zur realistischen Selbsteinschätzung sind ebenfalls Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung.
Bei der Eignungsprüfung für eine Musikhochschule werden in der Regel zwei Werke aus verschiedenen Epochen mit kontrastierendem Charakter verlangt. Die Prüfung besteht aus einem Vorspiel im Haupt- und Nebenfach, sowie Blattsingen und einer theoretischen Prüfung.
Schüler und Schülerinnen, die eine Studienvorbereitende Ausbildung anstreben sind verpflichtet:
• am Haupt- und Nebenfachunterricht teilzunehmen,
• aktiv am Orchester- oder Ensemblespiel (Kammermusik) teilzunehmen
• sowie Musiktheorie und Gehörbildung als Unterrichtsfach zu belegen.
Schülerinnen und Schüler, die sich in der Studienvorbereitenden Ausbildung befinden, sollten ihre Leistungen ständig überprüfen indem sie z. B. am Wettbewerb „Jugend musiziert“ und an „repräsentativen Konzerten“ teilnehmen.